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Referendums-Anleitung BÜPF


Wieviel Überwachung (v)erträgt die Schweiz?
28.05.2014 [Vorstand]

Sollen sämtliche Bürgerinnen und Bürger der Schweiz auch ohne den geringsten Verdacht überwacht werden dürfen? Soll die Überwachung verschärft werden? Noch vor der StopBÜPF-Demo in Bern vom 31.05.2014 hat sich Wilhelm Tux den Entwurf des revidierten "BÜPF" (Bundesgesetz betreffend die Überwachung des Post-und Fernmeldeverkehrs)[1] einmal näher angeschaut und umfangreiche Fakten zusammen getragen.
Analyse/Standpunkt Wilhelm Tux

 
Man könnte meinen, dass sich von uns gewählte Parlamentarier/innen primär für Bürger/innen einsetzen und stets ihre Rechte und Freiheiten verteidigen. Der BÜPF-Entwurf[2], der vom Ständerat bereits genehmigt wurde, lässt daran zweifeln:
  • Alle werden verdächtigt, und zwar auf Vorrat. V
  • Verharmlosung der Überwachung: V
    Trotz anderslautender Rhetorik bleibt sie genau das: unverhältnismässige Überwachung aller, die ausserdem ausgedehnt werden soll. Nutzen? Erfolg? Nachweislich praktisch null.
  • Staatstrojaner und IMSI Catcher: V
    Mit dem Bundestrojaner bedient sich der Staat eines Werkzeuges, das aus dem kriminellen Umfeld stammt und naturgemäss Probleme mit sich bringt. Damit kann nicht etwa Kriminalität bekämpft werden. Nirgends sonst wird ein staatlicher Einbruch mit potenziell drastischen Folgen erlaubt ohne Anwesenheit von Zeugen und ohne Wissen des Betroffenen oder dessen Anwalt.
  • Kein Rechtsschutz, dafür Einladung zum Missbrauch: V
    Das BÜPF enthält so gut wie keinen Rechtsschutz, stattdessen Anreize zum Missbrauch.
  • Irreführendes Spiel mit dem "bösen Internet": V
    Verschwiegen wird, dass persönliche und teils heikle Daten aller (bspw. Gesundheitsdaten) betroffen sind, ob eine Person selber etwas mit "Internet" zu tun hat oder nicht.
  • Teuer und wirtschaftsfeindlich: V
    Anbieter, auch KMU (Hotels, Spitäler, Cafés, Eigentümer von Ferienwohnungen, Schulen), müssen für diese staatliche Aufgabe gratis Polizeiaufgaben wahrnehmen und die benötigte teure Infrastruktur selber bezahlen.

Unser Fazit mit Vorschlägen:

  • Was soll daran so schlimm sein? V
  • Die Alternative heisst nicht nichts tun V
  • Steht uns das Schlimmste erst bevor? V
Zu den genannten Punkten haben wir eine Fülle von Zitaten aus Artikeln, Analysen oder Vernehmlassungs-Aussagen (Quellen vgl. Fussnoten) zusammengestellt:

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Alle werden verdächtigt

Alle werden verdächtigt, und zwar auf Vorrat.

Schon heute werden ohne Verdacht alle sogenannten Metadaten von uns auf Vorrat gesammelt und ein halbes Jahr gespeichert. Diese Frist soll jetzt noch verdoppelt werden.

Diese Metadaten sind viel aufschlussreicher als die Inhalte selber (mehr dazu unten). "Wir töten basierend auf Metadaten", sagte ein Ex US-Geheimdienst-Chef und meinte es todernst.[3]

Das Sammeln und Speichern unserer Daten geht "von einem Grundverdacht gegen alle aus. Wer sich richtig verhält, wird ausgesondert. Übrig bleibt ein verdächtiger Rest. Das ist eine Abkehr von dem, was sich in den 400 Jahren Aufklärung herausgebildet hat, dass es nämlich zunächst einen Verdacht braucht, bevor ermittelt werden darf."[4]

Justizministerin Sommaruga sagte im Ständerat[5]: "Es geht in diesem Gesetz nicht [...] um präventive Überwachung, und es geht auch nicht um das Bespitzeln und Ausspionieren von unbescholtenen Bürgerinnen und Bürgern". Das ist sachlich klar falsch. Genau das wird bereits heute gemacht und das neue BÜPF will dies deutlich ausbauen. Es wäre zu einfach, dies mit "Politiker lügen sowieso" abzutun. Nur fragt sich hier tatsächlich: Weiss es die Justizministerin nicht besser oder wird sie so von der mächtigen Verwaltung instruiert? Will sie das vielbeschäftigte Parlament mit einer knackigen (aber falschen) Aussage gewinnen? Welche Gründe oder welche Hidden Agenda (heute kann nichts mehr ausgeschlossen werden) sonst noch dahinter stehen könnten, muss offen bleiben.

Sommaruga will sich anscheinend eines Wort-Tricks bedienen, der bereits in den USA tragische Berühmtheit erlangte[6][7]: Beispielsweise wird die vorsorgliche und anlasslose Speicherung unserer Daten (Art. 23 neues BÜPF) künstlich getrennt vom Begriff "Überwachung" oder "Abhören".

"Mit der heutigen Datensammlung kommt es immer mehr dazu, dass Sie Ihre Unschuld beweisen müssen und nicht der Staat Ihre Schuld."[8]
Aber sogar das deutsche Bundeverfassungsgericht wurde schon 2010 deutlich: "Eine vorsorglich anlasslose Speicherung aller Telekommunikationsverkehrsdaten über sechs Monate ist unter anderem deshalb ein so schwerwiegender Eingriff, weil sie ein Gefühl des ständigen Überwachtwerdens hervorrufen kann; sie erlaubt in unvorhersehbarer Weise tiefe Einblicke in das Privatleben, ohne dass der Rückgriff auf die Daten für den Bürger unmittelbar spürbar oder ersichtlich ist."[9]

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Verharmlosung der Überwachung aller mit quasi null Nutzen

Verharmlosung der Überwachung aller: Trotz anderslautender Rhetorik bleibt sie genau das: unverhältnismässige Überwachung aller, die ausserdem ausgedehnt werden soll. Nutzen? Erfolg? Nachweislich praktisch null.

Vorweg das Wichtigste (wer die darauf folgenden Details nicht lesen möchte):
  • Die Alternative ist nicht nichts tun! Vgl. Vorschläge von Wilhelm Tux unten.
  • Problematisch ist nicht die gezielte Überwachung einzelner Verdächtiger, sondern die flächendeckende Speicherung sämtlicher Internet-Verkehrsdaten der gesamten Schweiz.
  • Der Nutzen einer solch einschneidenden Massnahme wie der staatlichen Überwachung von uns allen auf Vorrat ist nicht erwiesen. Er ist durch bisherige Untersuchungen sogar nachweislich nicht vorhanden.
  • Wer nun geglaubt hat, in einer Demokratie würden selbstverständlich Gesetze mit drastischen Folgen auf mindestens ebenso drastischen Nutzen untersucht, sieht sich getäuscht: Zwei hohe Rechtsgüter, die Freiheit und die Sicherheit, werden nicht gegeneinander abgewogen. Letztere, die Sicherheit, wird zulasten der Freiheit nachweislich nicht erhöht.
Werden nämlich die Behauptungen, weshalb eine Vorratsdatensammlung und -Speicherung (VDS) zwingend sei, genauer analysiert, zeigt sich erstaunliches: Im Vergleich zur "mögliche[n] Schwere des Eingriffs in die Daten- und Persönlichkeitsrechte"[10] der gesamten Bevölkerung, ist der nachgewiesene Nutzen null oder es fehlen schlicht die Beweise.

Diese Behauptung ist mindestens ebenso berechtigt wie diejenige der Justizministerin: "Die Telekommunikationsüberwachung ist nur ein Bestandteil der Strafverfolgung, und man kann eben nicht sagen, eine Überwachung führt auch zu einer Verurteilung." Das klingt nicht nach einer überzeugenden Antwort auf den Einwand aus dem Parlament: "Wir finden zu [...] qualitativen Aspekten der Überwachung keine Aussagen in der Botschaft - keine einzige. Das heisst: Es ist völlig unklar, wie wirksam diese Überwachung ist. Ich habe nichts gegen Überwachung bei kriminellen Straftaten, aber dann möchte ich etwas über die Wirksamkeit wissen."[11]

Soviel aber weiss man:
  • Verhindern von Straftaten: Natürlich ist es attraktiv für Medien und Politiker, knackige Einzelfälle darzulegen. Aber: "Die auf Einzelfälle gegründete Argumentation weist den Einzelfall als "typisch" aus, ohne dass dies aber empirisch belegt oder belegbar wäre."[12]
  • Aufklärung von Kriminalität: Auch hier zitieren Politiker gerne ihre (spektakulären) Fälle. "Allerdings wirken sich solche Einzelfälle nicht auf die Gesamttendenz in der Entwicklung der Aufklärungsquoten aus."[13] Selbstverständlich wollen Politiker aber medial Aufmerksamkeit erheischen
  • Bei besonders abscheulichen Kriminalfällen wird - besonders verständlich - gerne schwarz-weiss gemalt wie etwa, dass "derjenige, der jetzt noch mit der notwendigen Gesetzgebung (Vorratsdatenspeicherung) warte, 'unendliches, irreparables und lebenslanges Leid traumatisierter Kinder und Jugendlicher' ignoriere".[14] Nur spricht leider viel dafür, dass bspw. "der Kampf gegen Vergewaltigungsbilder im Netz [...] auf falschen Annahmen" basiert.[15] Demnach wäre das Vertrauen in VDS sogar fatal kontraproduktiv: die Mittel würden schlicht am falschen Ort eingesetzt statt die Straftäter zu verfolgen. Sogar "gross angelegte Aktionen [...] spielen offensichtlich keine entscheidende Rolle beim Kampf gegen die Täter"[16] oder lassen "keinen signifikanten Beitrag zu den Verurteilungszahlen erkennen".[17] Auch hier: die Alternative ist nicht nichts tun!
  • Terror-Prävention: Gerne wird "auf die von islamistischen Terroristen ausgehenden besonderen Gefahren" hingewiesen. Aber: "Gerade hier liegen [...] keinerlei Hinweise dafür vor, dass auf Vorrat gespeicherte Verkehrsdaten in den letzten Jahren zur Verhinderung eines Terrorsanschlags geführt hätten."[18]
  • Die Aufklärungsquote ist nicht höher/tiefer wegen der Vorratsdatensammlung und -Speicherung (VDS). Wird die Schweiz (mit über 10 Jahren bestehender VDS) und Deutschland (VDS ab 2008, 2010 vom BVerfG eingeschränkt[19]) verglichen, zeigt sich: "Bei aller gebotenen Vorsicht [...] lässt sich doch [...] die Aussage treffen, dass die Aufklärungsquote in Deutschland in keinem Fall unter den für die Schweiz mitgeteilten Aufklärungsquoten liegt. Vielmehr liegen die Aufklärungsquoten [in Deutschland] teilweise deutlich höher."[20]
    Das beweist zwar noch nicht alles bezüglich pro/contra VDS. Es zeigt aber, dass es zahlreiche Gründe gibt, welche nicht im vermeintlichen Vorteil von VDS zu suchen sind: es "lassen sich keine Hinweise darauf ableiten, dass die in der Schweiz seit etwa 10 Jahren praktizierte Vorratsdatenspeicherung zu einer systematisch höheren Aufklärung geführt hätte."


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Staatstrojaner und IMSI Catcher

Staatstrojaner und IMSI Catcher: Mit dem Bundestrojaner bedient sich der Staat eines Werkzeuges, das Kriminellen vorbehalten ist und naturgemäss Probleme mit sich bringt. Damit kann nicht etwa Kriminalität bekämpft werden. Nirgends sonst wird ein staatlicher Einbruch mit potenziell drastischen Folgen erlaubt ohne Anwesenheit von Zeugen und ohne Wissen des Betroffenen oder dessen Anwalt.

Vorweg: Eine von Behörden gern suggerierte "strikte Trennung von genehmigt abhörbarer Telekommunikation und der zu schützenden digitalen Intimsphäre existiert in der Praxis nicht."[21]

Der Staats- oder Bundestrojaner, oft wird der "verharmlosende Begriff «Government Ware»"[22] verwendet, oder im BÜPF-Entwurf auch "das Einführen von Informatikprogrammen in ein Datensystem"[23] ist nichts anderes als "das Einbauen von Schaden anrichtender Software in die Computer von Privatpersonen. Damit verbunden ist ein massiver Eingriff in die Privatsphäre der Betroffenen."[24]

Technisch ist es ferner unmöglich zu verhindern, dass mit dem Staatstrojaner absichtlich oder unabsichtlich Daten verändert, also gefälscht werden. Kommt hinzu, dass die durch den Staatstrojaner ausgenutzte Lücke auch für Kriminelle offen steht oder erst geöffnet wird. Man muss sich das Pendant einer herkömmlichen Hausdurchsuchung vorstellen: Staatliche Ermittler brechen in eine Wohnung ein und hinterlassen diese nach getaner Arbeit einfach offen und ohne Schloss.
So kann dem Verdächtigen alles Mögliche untergejubelt werden - oder ihn erst zum Verdächtigen machen. Die Gründe sind durchaus vergleichbar mit einer Hausdurchsuchung: das Abschliessen von einzelnen Zimmern, um Ermittlern den Zugang zu versperren, ist höchstens theoretisch möglich. Aber bei einer Hausdurchsuchung haben Inhaber/innen die in einer Demokratie eigentlich selbstverständlichen Rechte: "Anwesende Inhaberinnen und Inhaber der zu durchsuchenden Räume haben der Hausdurchsuchung beizuwohnen."[25]

Auch um "bloss" verschlüsselte Kommunikation abzuhören, muss zuerst in den Computer eingebrochen werden, was im Minimum so schwer wiegt wie eine Hausdurchsuchung ohne gesetzlich vorgeschriebene Anwesenheit der Inhaber. Man kann sogar sagen, "dass der Eingriff in einen Computer inzwischen gravierender als eine Hausdurchsuchung" ist.[26]

Die beim staatlichen Trojaner angeblich "revisionssichere Protokollierung" kann manipuliert werden, ebenso wie das Nachladen beliebigen Codes oder gar das Kapern des Trojaners. "Es steht aus prinzipiellen und konkreten Gründen auch nicht zu erwarten, daß dies in Zukunft"[27] anders sein wird.

Findet der Bundestrojaner übrigens dereinst den Weg in die Öffentlichkeit? Ja, mit einer Wahrscheinlichkeit von fast 100 %, nämlich genau so wie bereits frühere Versionen [28]. Der Staatstrojaner wird dann im besseren Fall bloss analysiert, im schlechteren wird er zum weiteren, hochwillkommenen Werkzeug von Kriminellen - was er ironischerweise seiner Natur nach auch schon immer war.

Beim IMSI-Catcher[29] handelt es sich letztlich um eine ähnlich invasive Technologie wie beim Staatstrojaner, aber für mobile Geräte und Telefone. So kann unbemerkt mobiler Verkehr, also bspw. Telefongespräche, durch eine manipulierte, simulierte Funkzelle abgefangen werden. Telefongespräche können mitgehört und detaillierte Bewegungsprofile erstellt werden. Somit hätte gemäss neuem BÜPF "die Polizei immer auf alle Informationen Zugriff, ohne externe Kontrolle"[30], übrigens mit einer grossen Streuwirkung (eine Beschränkung auf einzelne Personen/Geräte ist technisch nicht möglich).

Auch hier muss man sich die hohe Bedeutung durch einen Vergleich vergegenwärtigen: da heute "fast jede Person ein Handy auf sich trägt, läuft der Einsatz des IMSI-Catchers auf eine [...] flächendeckende Personenkontrolle in einem bestimmten Umkreis hinaus - ohne dass es die Betroffenen merken".[31] Bereits heute werden allerdings IMSI-Catcher [32] und Bundestrojaner[33] ohne Rechtsgrundlage eingesetzt, was mit dem BÜPF legalisiert werden soll.[34] Immerhin meinen auch einige Parlamentarier: "Dass die Polizei diese Daten ohne richterliche Verfügung auswerten dürfen soll, ist inakzeptabel."[35]

Ein IMSI-Catcher kann ebenso wie Trojaner für kriminelle Zwecke selber hergestellt werden [36]. Ausserdem gibt es Bemühungen, Benutzer vor dem Einsatz von IMSI-Catchern zu warnen.[37]

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Kein Rechtsschutz, dafür Einladung zum Missbrauch

Kein Rechtsschutz, dafür Einladung zum Missbrauch: das BÜPF enthält so gut wie keinen Rechtsschutz, stattdessen Anreize zum Missbrauch.

Der Dienst selber soll prüfen, "ob die Überwachung eine gemäss dem anwendbaren Recht überwachungsfähige Straftat betrifft"[38], was für einen Überwachungsdienst, der Anfragen der Strafverfolgung ausführen soll, eher ungewöhnlich erscheint. Hingen scheinen die "überwachungspflichtigen Personen keine Rechtsmittel [zu] haben, um das Fehlen einer gesetzlichen Grundlage für die entsprechende Überwachungsmassnahme zu rügen."[39]

Der BÜPF-Entwurf hat zwar einen Abschnitt "Aufsicht und Rechtsschutz" mit bloss zwei Artikeln, Art. 33 und 34. Der eine betrifft aber wiederum die Aufsicht, die der Dienst selber hat. Der andere weist auf ein Beschwerderecht gegen Verfügungen des Dienstes hin.

Die Strafbestimmungen, nicht etwa gegen den Dienst ÜPF, sondern gegen Anbieter, sind strikt. "Dies insbesondere deshalb, weil diejenigen, welche Überwachungen durchführen, kaum Mittel haben, sich zu wehren. Aufgrund dessen und der Tendenz immer mehr Überwachungen durchzuführen, führt die Strafbestimmung dazu, dass die Fernmeldedienstanbieterinnen willkürlich den Anordnungen unterworfen sind. Zudem wird das Strafmass gerade kleinere Provider existenziell bedrohen."[40]

"Mit Verweis auf die Fichenaffäre [sollte] die Kontrolle des Dienstes sichergestellt" werden. Die Einführung einer "Kontrollstelle, welche regelmässig die Ausgaben des Dienstes sowie die Verhältnismässigkeit und die Rechtmässigkeit der angeordneten Massnahmen kontrolliert"[41], wäre selbstverständlich, würde man meinen. Sie ist jedoch nicht vorgesehen.

Allgemein ist der Eindruck, der beim Lesen des Gesetzesentwurfes entstehen kann, es würde sich nicht unbedingt um ein Gesetz in einem Rechtsstaat handeln, nicht ganz abwegig. Etwa Artikel 39 über die Entfernung von Verschlüsselung wurde in der Vernehmlassung scharf kritisiert, als "absurd" bezeichnet, da die Bestimmung "den totalitären Ansatz der Gesamtvorlage" zeige.[42]

Auch der Staatstrojaner lädt zum Missbrauch ein, da es wie bereits oben erläutert keinen technischen Schutz geben kann. Ausserdem sind die rechtsstaatlichen Prinzipien, bspw. wie sie bei einer vergleichbaren Hausdurchsuchung gelten, auch hier aufgehoben (Details ebenfalls oben erwähnt).

In der Vorlage wird auch die Einführung eines neuen zentralen Überwachungssystems erwähnt, ohne dass dieses näher bezeichnet wird. Es figuriert unter dem Kürzel "ISS" (Interception System Schweiz) und soll von "dem Dienst" betrieben werden. Alle gesammelten Daten laufen in diesem System zusammen.
Alle bisherigen Anzeichen deuten darauf hin, dass es sich dabei um Soft- und Hardware einer US-amerikanischen Firma handelt [86]. Ob der Dienst oder eine andere schweizerische Behörde Einsicht in den Quellcode und die exakte Funktionsweise dieses Systems erhält, darf anhand gängiger Praxis bezweifelt werden.
Ob und wie weit Aussenstehende Zugriff auf die Daten des Systems haben, kann daher auch nicht mit Sicherheit gesagt werden. Angesichts der jüngsten internationalen Entwicklungen (NSA-Affäre usw.) mutet dieses Vorgehen doch zumindest befremdlich an.

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Irreführendes Spiel mit dem bösen Internet

Irreführendes Spiel mit dem "bösen Internet": Verschwiegen wird, dass persönliche und teils heikle Daten aller (bspw. Gesundheitsdaten) betroffen sind, ob eine Person selber etwas mit "Internet" zu tun hat oder nicht.

Zuerst müssten wir uns wieder mal an die Irreführung par Excellence erinnern, nämlich dem vielzitierten "Internet darf nicht ein rechtsfreier Raum sein". Alleine bezogen auf das bisherige BÜPF[43] zeigt sich das Gegenteil, gilt etwa der abschliessende Straftatenkatalog bereits heute nicht[44], wenn die "Straftat über das Internet begangen" worden ist.[45] Die Internet-Anbieter müssen "der zuständigen Behörde alle Angaben" machen. Was das heisst, zeigt eine eindrückliche Auflistung der Digitalen Gesellschaft[46]. Weiteres Beispiel: Bei der Legalisierung des Bundestrojaners soll ein umfangreicher Straftatenkatalog[47] angewendet werden, der auch leichtere Vergehen enthält, für die ausserhalb des Internets niemals eine vergleichbare Hausdurchsuchung angeordnet werden dürfte - wobei der staatliche Trojaner schwerer wiegt, wie oben ausgeführt wurde.

Wörter und Phrasen, welche sich rund um "Sicherheit", "Schutz der Bevölkerung", "Gefahr abwenden", "Schutz von Leib und Leben" drehen, entpuppen sich meist als das pure Gegenteil. Das macht sie gefährlich, gerade wenn dieser Wortmissbrauch in einer Demokratie vorkommt und auf potentielle Uninformiertheit, Desinteresse oder Ignoranz abzielt.

Ganz typisch: "Das Ziel besteht darin, nicht mehr, sondern besser überwachen zu können."[48] Das ist sowohl bezüglich BÜPF-Entwurf als auch der heutigen Praxis völlig falsch: das BÜPF wird ausgeweitet, bspw. der Geltungsbereich von Access Providern zusätzlich auf Hotels, Spitäler, Schulen u. v. a. m.; die Dauer der Vorratsdatenspeicherung wird verdoppelt; der hochproblematische Bundestrojaner wird legalisiert, um nur wenige, bereits erläuterte Beispiele zu nennen. Sowohl Strafverfolgung als auch Geheimdienste wollen naturgemäss immer mehr: Es gibt keinen dokumentierten Fall, bei dem diese Behörden jemals weniger Kompetenz, mehr Demokratie oder Minderung von Missbrauch forderten[49].

Die Wortwahl "Randdaten" [50]: Der sachlich irreführende Begriff Randdaten meint Metadaten. Schon vor der Ära Internet konnte man Telefone abhören. Ein Agent musste aufgezeichnete Gesprächsinhalte anhören und auf Papier bringen. Inzwischen erlaubt die Technologie eine viel weitergehende und einfachere Überwachung: "Verbindungsdaten können aussagekräftiger als Inhaltsdaten sein, nicht zuletzt deshalb, weil sie automatisiert analysierbar sind"[51].
Selbst die NSA als grösster Datensammler gibt unumwunden zu: "Metadaten sagen absolut alles aus über das Leben einer Person. Mit genügend Metadaten brauchen Sie Inhalte gar nicht."[52]

Allein mit den Metadaten kann ein umfassenderes Profil einer Person erstellt werden, sogar samt ihrer Krankheiten, Neigungen oder anderer Persönlichkeitsmerkmale. Dies ohne je den Inhalt eines Telefongesprächs oder einer Mailnachricht gehört/gelesen zu haben. Wenn die zunehmende Überwachung von Bürgern auch noch gesetzlich vereinfacht wird, werden wir - in kleinen Schritten mit viel manipulativ-gegenteiliger (manchmal bestenfalls unwissender) Rhetorik - die Linie zum Überwachungsstaat dereinst wohl irgendwann mal überschritten haben.

Hier müsste sich Justizministerin Sommaruga und Parlamentarier ausgerechnet vom deutschen BVerfG sagen lassen: "Die Individualisierung der IP-Adresse als der 'Telefonnummer des Internet' gibt damit zugleich Auskunft über den Inhalt der Kommunikation. Die für das Telefongespräch geltende Unterscheidung von äußerlichen Verbindungsdaten und Gesprächsinhalten löst sich hier auf. Wird der Besucher einer bestimmten Internetseite mittels der Auskunft über eine IP-Adresse individualisiert, weiß man nicht nur, mit wem er Kontakt hatte, sondern kennt in der Regel auch den Inhalt des Kontakts."[53]

Wenn Sommaruga im Ständerat noch vom Vorbild EU-Richtlinie in Sachen verlängerter Datenspeicherung als Mittelweg spricht[54], wurde diese inzwischen vom EuGH gekippt, genau wegen der rechtsstaatlichen Unvereinbarkeit der Sammlung aller Daten aller Bürger.[55][56]

Der Bundesrat schreibt in seinem Bericht zur BÜPF-Revision: "Letztlich sollen die Bürgerinnen und Bürger geschützt und eine sichere Benutzung dieser Techniken gewährleistet werden. Es gilt den Missbrauch zu bekämpfen. Hingegen geht es selbstverständlich nicht darum, die Überwachung beliebiger Personen zuzulassen, die sich gesetzeskonform verhalten; somit bleibt die persönliche Freiheit gewahrt."[57] Keine einzige dieser Behauptungen lässt sich nachweisen. Hingegen gilt bei allen genau das Gegenteil: Überwacht werden alle, geschützt werden wenige, zu Missbrauch wird geradezu eingeladen. Und wie soll die Freiheit mit der Ausweitung[58] und doppelt so langen Speicherung unserer privaten Daten geschützt werden? Diese Punkte wurden oben erläutert.

Die selben Aussagen aus dem Bericht zitierte die Justizministerin, offensichtlich gut auswendig gelernt, im Ständerat ähnlich und fügte hinzu: "Ein weiteres wichtiges Ziel ist die Möglichkeit, Überwachungen ausserhalb von Strafverfahren durchzuführen, um vermisste Personen aufzufinden, bei denen [...] eine schwere Gefahr für ihre Gesundheit oder ihr Leben besteht."[59] Da kann man doch nicht dagegen sein, oder? Der potenziell manipulative Charakter sollte aber ebenso zu erahnen sein.

Ein weiteres Müsterchen: "Ich glaube, ich habe noch selten erlebt, dass man in ein Gesetz so vieles hineinliest, was gar nicht drinsteht. [...] es geht nicht um präventive Überwachung, und es geht auch nicht um das Bespitzeln und Ausspionieren von unbescholtenen Bürgerinnen und Bürgern."[60] Auch mit diesem Trick versucht man, der Kritik den Wind aus den Segeln zu nehmen, und kann darauf ruhig auch eine falsche Aussage folgen lassen. Denn was anderes ist denn die flächendeckende Aufzeichnung der Kommunikations-Metadaten aller Internet- und Handy-Benutzer in der Schweiz?

Man könnte sagen: Ist ja nur GovWare, kein Trojaner: GovWare ist ein Trojaner (mehr dazu oben). Trotzdem glauben auch Ständeräte wie etwa Jurist Janiak an einen "Unterschied zwischen Govware und Trojanern"[61], der in der Botschaft erläutert werde. Nur: Dort wird dem Begriff Staatstrojaner einfach das schönere Label "GovWare" verliehen.[62] Man müsste bloss weiterlesen, um dies zu entdecken: "Mit GovWare kann technisch auf sämtliche Daten, beispielsweise auch auf alle privaten Informationen zugegriffen werden (z. B. Dokumente, Fotos), die in einem Computer gespeichert sind".[63]
Wenn der Jurist also sagt, "Die Beschränkung auf Kommunikationsdaten ist gesetzlich festgeschrieben. Eine Online-Durchsuchung ist nicht zulässig", dann liegt er falsch: Mit oder ohne "Beschränkung auf Kommunikationsdaten" bedeutet, es muss zuerst in den Computer eingebrochen werden. Macht man den halb richtigen Vergleich mit einer Hausdurchsuchung (ein staatlicher Trojaner wiegt schwerer, s. oben), bei der notabene die Inhaber wie erwähnt anwesend sein müssen, würden die Ermittler in die Wohnung eindringen, Kameras und Wanzen in Wohn- und Schlafzimmer montieren, dann sagen: "tschüss und übrigens, Sie wissen ja, die Beschränkung auf Kommunikationsdaten ist gesetzlich festgeschrieben".
Dieses Basiswissen setzt kein IT-Studium voraus. Der ARD-Autor von "Der Staat und seine Trojaner"[64] gibt leicht sarkastisch einen Tipp: "im Internet ist dazu leicht Unterrichtsmaterial für Schulen zu finden, auch für die Unterstufe".

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Teuer und wirtschaftsfeindlich

Teuer und wirtschaftsfeindlich: Anbieter, auch KMU (Hotels, Spitäler, Cafés, Eigentümer von Ferienwohnungen, Schulen), müssen für diese staatliche Aufgabe gratis Polizeiaufgaben wahrnehmen und die benötigte teure Infrastruktur selber bezahlen.

Zu den Kosten, welche die Anbieter selber bezahlen sollen, sagt Sommaruga: "Die Anbieter hätten [...] keinen Anreiz mehr, möglichst kostengünstig zu arbeiten."[65] Keine Rede davon, dass es wohl vor allem die Bundesverwaltung und die involvierten Behörden sein könnten, welche teuer arbeiten. Die fehlende Entschädigung von Fernmeldedienstanbieterinnen lädt die Strafverfolgungsbehörden geradezu ein, dass Überwachungsanordnungen zu überborden drohen.[66] Bereits heute ist die Vervielfachung von Überwachungsaufträgen an den Dienst innert weniger Jahre kaum sachlich zu erklären.[67] Konsequenterweise betrifft die einzige in der Vorlage erwähnte Entschädigung auch den Dienst selber: Dieser darf sich die einzelnen durchgeführten Überwachungsaufträge über eine allgemeine Pauschale hinaus gar noch von den anfragenden Behörden bezahlen lassen. Sicher eine gute Motivation, die Rechtmässigkeit der Anfragen und Aufträge kritisch und vorsichtig zu überprüfen.

Die Telekommunikations-Anbieter wollen nicht "Hilfssheriff" spielen[68] und auch die IT- und weitere Branchen unterstützen die "KMU-feindliche" Vorlage nicht[69].

Aber auch die IT-Branche stellt nicht nur die Kosten in den Vordergrund, sondern thematisiert vor allem die Grundrechtseingriffe[70]. "Immerhin stellt die Vorratsdatenspeicherung jeden Internet-User unter Generalverdacht", wie der Chef eines Internet-Providers sagt[71]. "Einen Report über aufgeklärte Verbrechen aufgrund von BÜPF 1.0 blieben sie bislang jedoch schuldig, und man ist versucht anzunehmen, dass dieser Report etwas arg kurz ausfallen dürfte, nämlich schätzungsweise exakt null Seiten inklusive Fussnoten", schreibt er.

Ferner ist unklar, ob neu grundsätzlich alle, auch Privatpersonen, die irgend "welche Internetdienstleistungen nebenbei anbieten" mit gemeint sind und ob generell "ein Instrument geschaffen [wird], um in private Räume einzudringen"[72].

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Was soll daran so schlimm sein?
Gelegentlich stellen sich Bürgerinnen und Bürger durchaus ernsthaft die Frage: Was soll an elektronischer Überwachung grundsätzlich bedenklicher sein als an "herkömmlichen" Überwachungsarten?

Einen Teil der Antworten findet die aufmerksame Leserin allerdings bereits oben:
  • Weniger Rechtsstaatlichkeit, wenn das "Internet" involviert ist, als bei allen Straftaten sonst, wie oben ausführlich dargelegt.
  • "Nützlichkeit ist nicht gleich Sicherheit"[73]. Oder: man sammelt, weil es möglich ist, nicht weil es sachliche Gründe dazu gäbe (ebenfalls oben erläutert).
  • Die gesammelten Metadaten sind äusserst umfangreich und weit heikler und aussagekräftiger als fast alle andern denkbaren Dinge. Und es geht wohlverstanden um "das Aufbewahren persönlicher Daten ohne jeglichen Anlass."[74]
  • Mit neuen "Mitteln nimmt die rechtsstaatliche Bedenklichkeit, Massenspeicherung [...] überproportional zu während die rechtsstaatlich gebotene Kontrolle immer schwieriger bis unmöglicher wird."[75] Oder auch: "Die Spähtechnologie hat sich exponentiell weiterentwickelt, die demokratische Kontrolle nicht."[76]
Die Frage ist ein Stück weit falsch gestellt:
Wieso überwacht man nicht jede Person mit Hilfe von moderner Technologie, mit Satelliten, oder mit einem bei jeder Person eingepflanzten Chip? Wieso haben wir nicht die Pflicht, uns angeschrieben und jederzeit identifizierbar in der Öffentlichkeit zu bewegen? (In der Schweiz gibt es nicht einmal eine Ausweis(trage)pflicht.) "Kriminelle sitzen mitunter auch in einem Restaurant oder auf einer Parkbank und tauschen sich aus. Mit derselben Argumentation könnte man die flächendeckende Überwachung von Restaurants und Parks fordern."[77]

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Die Alternative heisst nicht nichts tun
Die folgenden Zitate zeigen nochmals, wo die Probleme liegen und implizieren, wo es durchaus bessere Ansätze gibt:
  • "Die verfassungsrechtliche Unbedenklichkeit einer vorsorglich anlasslosen Speicherung der Telekommunikationsverkehrsdaten setzt vielmehr voraus, dass diese eine Ausnahme bleibt. Sie darf auch nicht im Zusammenspiel mit anderen vorhandenen Dateien zur Rekonstruierbarkeit praktisch aller Aktivitäten der Bürger führen"[78]
  • "Eine vorsorglich anlasslose Speicherung aller Telekommunikationsverkehrsdaten [...] erlaubt in unvorhersehbarer Weise tiefe Einblicke in das Privatleben, ohne dass der Rückgriff auf die Daten für den Bürger unmittelbar spürbar oder ersichtlich ist", im Gegensatz zu allen andern, herkömmlichen Überwachungen. "Der Einzelne weiß nicht, was welche staatliche Behörde über ihn weiß, weiß aber, dass die Behörden vieles, auch Höchstpersönliches über ihn wissen können."[79]
  • "Der Betroffene, der in der Regel davon ausgehen kann, das Internet anonym zu nutzen, hat prinzipiell das Recht zu erfahren, dass und warum diese Anonymität aufgehoben wurde."[80]
  • Die zu erweiternden, bereits weit reichenden Ermittlungsmöglichkeiten (Zwangsmassnahmen) "empirisch auf ihre Verhältnismässigkeit und auf eine Vereinbarkeit mit Grund- und Menschenrechten zu prüfen, wäre in den fast drei Jahren seit Beginn der Vernehmlassung, angezeigt gewesen. Die dürftigen Ausführungen der Botschaft genügen diesen Anforderungen bei weitem nicht. Bevor die Verhältnismässigkeit nicht nachgewiesen ist, dürfen die Befugnisse aber nicht weiter ausgebaut und der Geltungsbereich nicht erweitert werden."[81]
  • "Dass beim Einsatz eines Imsi-Catchers massenhaft Daten von Personen erhoben werden, die weder Verdächtigte noch Beschuldigte sind, ist grundsätzlich ein Problem."[82]
  • "Aus der Gesamtheit dieser Daten können sehr genaue Schlüsse auf das Privatleben der Personen, deren Daten auf Vorrat gespeichert wurden, gezogen werden, etwa auf Gewohnheiten des täglichen Lebens, ständige oder vorübergehende Aufenthaltsorte, tägliche oder in anderem Rhythmus erfolgende Ortsveränderungen, ausgeübte Tätigkeiten, soziale Beziehungen dieser Personen und das soziale Umfeld, in dem sie verkehren."[83]
Daraus leitet Wilhelm Tux folgende wirksamen Alternativen zu den beiden Extremen Nichtstun und Freiheitsrechtsverletzung ab:
  • Unschuldsvermutung: Daten von Personen zu erheben, die weder Verdächtigte noch Beschuldigte sind, muss gestoppt werden. Das ist eigentlich nur das, was sonst überall selbstverständlich ist.
  • Als Alternative zur vorsorglichen VDS besteht natürlich immer die verdachtsabhängige Überwachung, wie sie ein Rechtsstaat als Prinzip seit ehedem vorsieht.
  • Generell muss das Sammeln von Metadaten, wie sie von allen Bewohnern, ob Internetnutzer oder nicht, anfallen, den gleichen rechtsstaatlichen Prinzipien genügen wie bei jeglicher anderen staatlichen Datensammlung.
  • Die Wirksamkeit von ausnahmsweiser Speicherung der Daten auf Vorrat muss von unabhängiger Seite erforscht werden.
  • Je nach Ergebnis der Forschung müssten die Kriterien gleich streng sein wie bei allen andern Ermittlungsmassnahmen.
  • Die/der Bürgerin soll prinzipiell das Recht haben zu erfahren, wann und warum die Anonymität aufgehoben wird. Die Kriterien sind nach Wirksamkeit und Rechtsstaatlichkeit und nicht nach Machbarkeit auszugestalten (s. obiges Zitat). Bereits diskutierte Möglichkeiten wie "Quick Freeze" müssen sorgfältig erforscht und beurteilt werden.
  • Bei aller Vorsicht von Ländervergleichen: Die Schweiz dürfte ruhig auf fortschrittlichere Regelungen als Anhaltspunkte zurückgreifen, wie etwa auf die bereits zitierten EuGH- oder BVerfG-Urteile.
  • Wir empfehlen zudem den bereits zitierten Swiss Lawful Intercept Report 2014, speziell Kapitel 5 in diesem Zusammenhang, zur Lektüre[84].


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Steht uns das Schlimmste erst bevor?
Sind die technisch-rechtlichen Grundlagen einer umfassenden Überwachungs-Infrastruktur erst einmal gelegt, liegt es auf der Hand, dass sich schnell die verschiedensten Organisationen finden werden, die an ihrer Benützung interessiert sind. Die ersten stehen scheinbar schon in den Startlöchern, insbesondere die Nachrichtendienste: Die Nationalrats-Kommission befürwortet das neue Nachrichtendienstgesetz.[85]

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Stand 28.05.2014 (ergänzt 29.05.2014)

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Fussnoten

[1] BÜPF: Bundesgesetz betreffend die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs
[2] EJPD, Überwachung des Fernmeldeverkehrs
[3] Zitat von General Michael Hayden mit Prof. David Cole, We Kill People Based on Metadata, 10.05.2014
[4] Interview mit Nationalrat Ruedi Noser, «Big Data ist eine Herausforderung für 400 Jahre Aufklärung», Der Bund, S. 2, 13. Juli 2013
[5] Amtliches Bulletin - Die Wortprotokolle von Nationalrat und Ständerat, Ständerat - Frühjahrssession 2014 - Fünfte Sitzung - 10.03.14-15h15, 13.025
[6] Bruce Schneier: "ob durch Mensch oder Maschine, es bleibt Abhören" in theguardian, NSA robots are 'collecting' your data, too, and they're getting away with it, 27.02.2014
[7] So in EFF Electronic Frontier Foundation, The Government's Word Games When Talking About NSA Domestic Spying
[8] Interview Ruedi Noser, a. a. O.
[9] BVerfG, 1 BvR 256/08 vom 2.3.2010, Absatz-Nr. 241, www.bverfg.de/entscheidungen/rs20100302_1bvr025608.html
[10] Ständerat Markus Stadler, allerdings sagte er (verharmlosend?) "der künftigen Betroffenen" statt "der gesamten Bevölkerung" in: Wortprotokolle Ständerat, a. a. O.
[11] Ständerätin Anita Fetz, in: Wortprotokolle Ständerat, a. a. O.
[12] S. 219 in Schutzlücken durch Wegfall der Vorratsdatenspeicherung? Eine Untersuchung zu Problemen der Gefahrenabwehr und Strafverfolgung bei Fehlen gespeicherter Telekommunikationsverkehrsdaten. Gutachten der kriminologischen Abteilung des Max-Planck-Instituts für ausländisches und internationales Strafrecht im Auftrag des Bundesamtes für Justiz [DE] zu möglichen Schutzlücken durch den Wegfall der Vorratsdatenspeicherung. 2., erweiterte Fassung, Freiburg i.Br., Juli 2011 www.bmj.de/SharedDocs/Downloads/DE/pdfs/20120127_MPI_Gutachten_VDS_Langfassung.pdf
[13] in Schutzlücken ..., Max-Planck-Institut. a. a. O., S. 82
[14] Innenminister Schleswig-Holsteins (DE) in Schutzlücken ..., Max-Planck-Institut. a. a. O., S. 94.
[15] Die Zeit, Studie Auf der Suche nach den Verbreitungswegen der Kinderpornografie, S. 1/2, 25.11.2010
[16] ibid, S. 2/2
[17] Erkenntnis nach der grossen Operation "Pecunia" in Deutschland. In: Schutzlücken ..., Max-Planck-Institut. a. a. O., S. 96.
[18] Schutzlücken ..., Max-Planck-Institut. a. a. O., S. 219
[19] BVerfG, 1 BvR 256/08 vom 2.3.2010, www.bverfg.de/entscheidungen/rs20100302_1bvr025608.html
[20] Schutzlücken ..., Max-Planck-Institut. a. a. O., S. 123
[21] Zitiert in: Steiger Legal, Bundestrojaner versus Rechtsstaatlichkeit in der Schweiz, 14.02.2013
[22] Steiger Legal, 14.02.2013, a. a. O.
[23] BÜPF-Vorentwurf unter Aufhebung und Änderung bisherigen Rechts, StPO Art. 270bis (neu)
[24] Zusammenfassung der Ergebnisse des Vernehmlassungsverfahrens über den Bericht und den Vorentwurf zur Änderung des Bundesgesetzes vom 6. Oktober 2000 betreffend die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs (BÜPF), Bern, Mai 2011, S. 57
[25] Schweizerische Strafprozessordnung (StPO), Art. 245, Abs. 2
[26] Ulf Buermeyer, Verfassungsrechtler und Richter am Landgericht Berlin in Achim Nuhr, April 2014, Der Staat und seine Trojaner
[27] CCC Chaos Computer Club analysiert aktuelle Version des Staatstrojaners, 26.10.2011. N. B.: wem CCC zuviel nach "Chaos" klingt: der CCC mit Zugang zu den besten Sicherheitsexperten ist offensichtlich renommiert genug, dass er u. a. auch schon vom deutschen Bundesverfassungsgericht beauftragt wurde: vgl. Die Zeit, Warum die Vorratsdatenspeicherung uns bedroht, 07.07.2009
[28] CCC, 26.10.2011, a. a. O.
[29] Einführung zum IMSI-Catcher auf Wikipedia: de.wikipedia.org/wiki/IMSI-Catcher
[30] inside-it.ch, Überwachen ohne richterliche Ermächtigung, 16.12.2013
[31] Digitale Gesellschaft, Mehr Überwachung im Strafprozess, 11.04.2014
[32] Digitale Gesellschaft, IMSI-Catcher: Schweigen im Zürcher Überwachungsstaat, 04.03.2014
[33] Steiger Legal, Bundestrojaner ohne Rechtsgrundlage in der Schweiz, 13.10.2011
[34] inside-it.ch, Überwachen ohne richterliche Ermächtigung, 16.12.2013
[35] Wie hier zitiert: Nationalrat Ruedi Noser in Schweiz am Sonntag, Mobiltelefon wird zum Spion der Polizei, 14.12.2013
[36] heise online, IMSI-Catcher für 1500 Euro im Eigenbau, 01.08.2010
[37] Kuketz IT-Security Blog, IMSI-Catcher Erkennung für Android - AIMSICD, 21.03.2014
[38] VE-BÜPF, Art. 15: Vorentwurf, Bundesgesetz betreffend die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs (BÜPF)
[39] Zusammenfassung der Ergebnisse des Vernehmlassungsverfahrens, a. a. O., S. 27
[40] Zusammenfassung der Ergebnisse des Vernehmlassungsverfahrens, a. a. O., S. 50
[41] Zusammenfassung der Ergebnisse des Vernehmlassungsverfahrens, a. a. O., S. 52
[42] Zusammenfassung der Ergebnisse des Vernehmlassungsverfahrens, a. a. O., S. 41
[43] Also heutiges BÜPF vor der diskutierten Revision: Bundesgesetz betreffend die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs (BÜPF) vom 6. Oktober 2000 (Stand am 16. Juli 2012)
[44] Zusammenfassung der Ergebnisse des Vernehmlassungsverfahrens, a. a. O., S. 56
[45] etwa der Quasi-Freipass von Art. 14, Abs. 4: Bundesgesetz betreffend die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs (BÜPF) vom 6. Oktober 2000, a. a. O. (Stand am 16. Juli 2012)
[46] Digitale Gesellschaft, Die Daten aus der Vorratsdatenspeicherung, 02.03.2014
[47] Steiger Legal, Umfangreicher Straftatenkatalog für Bundestrojaner, 04.03.2013
[48] Botschaft zum Bundesgesetz betreffend die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs (BÜPF) vom 27. Februar 2013, S. 2685
[49] Wer dem allerdings mit einem dokumentierten Fall widersprechen möchte, sollte uns das bitte unbedingt melden!
[50] Botschaft zum Bundesgesetz, a. a. O., S. 2686 und zahlreiche weitere Nennungen
[51] Die Zeit, Warum die Vorratsdatenspeicherung uns bedroht, 07.07.2009
[52] in David Cole, a. a. O., zit.: NSA General Counsel Stewart Baker has said, "metadata absolutely tells you everything about somebody's life. If you have enough metadata, you don't really need content."
[53] BVerfG, 1 BvR 256/08 vom 2.3.2010, Absatz-Nr. 259, www.bverfg.de/entscheidungen/rs20100302_1bvr025608.html
[54] Simonetta Sommaruga in Wortprotokolle Ständerat, a. a. O.
[55] Spiegel Online, Vorratsdatenspeicherung - EuGH kippt EU-Richtlinie, 08.04.2014
[56] Gerichtshof der Europäischen Union, Pressemitteilung Nr. 54/14, Luxemburg, 08.04.2014. Urteil in den verbundenen Rechtssachen C-293/12 und C-594/12.
[57] Erläuternder Bericht zur Änderung des Bundesgesetzes vom 6. Oktober 2000 betreffend die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs (BÜPF), 2009, Übersicht, S. 2.
[58] Digitale Gesellschaft, Mehr Überwachung im Strafprozess, 11.04.2014
[59] Simonetta Sommaruga in: Wortprotokolle Ständerat, a. a. O.
[60] Simonetta Sommaruga in: Wortprotokolle Ständerat, a. a. O.
[61] Claude Janiak in: Wortprotokolle Ständerat, a. a. O.
[62] Botschaft zum Bundesgesetz betreffend die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs (BÜPF) vom 27. Februar 2013, S. 2772 oben
[63] ibid, S. 2772, 3. Abschnitt
[64] Achim Nuhr, a. a. O.
[65] Simonetta Sommaruga in: Wortprotokolle Ständerat, a. a. O.
[66] Sinngemäss auch in Zusammenfassung der Ergebnisse des Vernehmlassungsverfahrens, a. a. O., S. 48
[67] Digitale Gesellschaft, Swiss Lawful Intercept Report 2014, S. 6ff, 16.03.2014
[68] inside-it.ch, BÜPF: Auch Asut will nicht "Hilfssheriff" spielen, 02.05.2013
[69] inside-it.ch, BÜPF-Entscheid: "KMU-feindlich" und "kurzsichtig", 11.03.2014
[70] ibid (Jean-Marc Hensch im Kommentar)
[71] inside-it.ch, Fredys Internet Protocol: Das BÜPF und die Faxen, 16.01.2014
[72] Zusammenfassung der Ergebnisse des Vernehmlassungsverfahrens, a. a. O., S. 18
[73] vorratsdatenspeicherung.de, Vorratsdatenspeicherung: Nützlichkeit ist nicht gleich Sicherheit, 03.09.2008
[74] Beobachter, Schweiz will alles wissen - EU bremst. 16.05.2014, 10/2014
[75] Kommentar auf Steiger Legal, Umfangreicher Straftatenkatalog für Bundestrojaner, 04.03.2013
[76] Sascha Lobo: Es geht nicht ohne die Amerikaner. Spiegel Online, 21.05.2014
[77] Digitale Gesellschaft, 11.04.2014, Mehr Überwachung im Strafprozess, a.a. O.
[78] BVerfG, 1 BvR 256/08 vom 2.3.2010, Absatz-Nr. 218, www.bverfg.de/entscheidungen/rs20100302_1bvr025608.html
[79] ibid, Absatz-Nr. 241
[80] ibid, Absatz-Nr. 263
[81] Swiss Lawful Intercept Report, a. a. o, S. 23
[82] Nationalrat Ruedi Noser in Schweiz am Sonntag, 14.12.2013: Mobiltelefon wird zum Spion der Polizei
[83] Abschnitt 27, S. 20 in Gerichtshof der Europäischen Union, 08.04.2014, Luxemburg. Urteil des Gerichtshofs (Große Kammer). In den verbundenen Rechtssachen C-293/12 und C-594/12.
[84] Swiss Lawful Intercept Report, a. a. o, S. 23
[85] inside-it.ch, NR-Kommission befürwortet neues Nachrichtendienstgesetz, 01.04.2014
[86] swissinfo.ch, Verint to supply new Swiss spying system, 15.01.2014


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