Wilhelm Tux welcome

Home Über uns Facts Presse FAQ News Optionen LibreOffice NDG

News-Archiv [13]
News-Archiv [12]
News-Archiv [11]
News-Archiv [10]
News-Archiv [9]
News-Archiv [8]
News-Archiv [7]
News-Archiv [6]
News-Archiv [5]
News-Archiv [4]
News-Archiv [3]
News-Archiv [2]
News-Archiv [1]
News-Archiv [0]


"Es ist immer illegal, Software zu kopieren!"

Die Tessiner Staatskanzlei hat in ihrer Online-Broschüre "Pubblicare e scaricare da Internet" Empfehlungen für den Umgang mit geistigem Eigentum im Internet veröffentlicht. Leider scheinen die Autoren noch nie etwas von Freier Software und Freien Lizenzen gehört zu haben ...

Gut gemeint, aber ...
In der Broschüre wird u.a. dreimal explizit darauf hingewiesen, dass es "nie legal ist, Computerprogramme zu kopieren" ("Non è mai legale copiare programmi per computer."). Nun, das entspricht natürlich nicht ganz der Wahrheit...

Ob ein Programm kopiert und weitergegeben werden darf, regelt die Lizenz, unter der der Benutzer das Programm erhalten hat. Die meisten "kommerziellen" Lizenzen untersagen das Kopieren und Weitergeben explizit, viele der so lizenzierten Programme enthalten darüber hinaus technische Beschränkungen wie Kopierschutz oder die Notwendigkeit, das Programm zu "registrieren", bevor es verwendet werden kann. Anders bei Freier Software.

Auch Freie Software ist lizenziert, jedoch sehen sog. Freie Lizenzen explizit vor, dass das jeweilige Programm beliebig kopiert und weitergegeben werden kann, meist liegt sogar der Quellcode des Programms öffentlich vor. Einem Entwickler oder einer Firma steht natürlich frei, unter welcher Lizenz sie ihre Software veröffentlichen wollen. In zunehmendem Masse scheint sich in letzter Zeit jedoch die Erkenntnis durchzusetzen, dass sowohl Firmen als auch Benutzer von einem freien Lizenzierungsmodell nur profitieren können. Ganz zu schweigen von den Institutionen in Bildung und Forschung, deren Budgets in den meisten Fällen den Einsatz teurer, nicht anpassbarer Software von selbst verbieten.

All das scheint den Autoren der Tessiner Broschüre bei ihrer Arbeit nicht in diesem Umfang bekannt gewesen zu sein. Dabei wäre der gut gemeinte Ansatz, Jugendlichen Informationen zum Umgang mit Inhalten aus dem Internet in die Hand zu geben, durchaus zu begrüssen.
Sehr geehrter Herr Staatskanzler!
Zusammen mit anderen Organisationen hat Wilhelm Tux daher folgenden Brief an die Tessiner Staatskanzlei unterschrieben und darin um eine Korrektur und Ergänzung der Broschüre mit Hinweisen auf Freie Software ersucht:

"Sehr geehrter Herr Staatskanzler!
Sehr geehrter Herr Vizekanzler!


In der Broschüre "Pubblicare e scaricare da Internet - Qualche riflessione" wird der Satz "Es ist nie legal, Computerprogramme zu kopieren" an drei Stellen wiederholt.

Diese Aussage ist falsch. In Wirklichkeit ist es absolut legal, Freie/Open Source Computerprogramme zu kopieren, da ihre Lizenz dies ausdrücklich erlaubt. Andernfalls würden sich sowohl der Kanton Genf (der seit 2007 Freie Software auf DVDs an Schüler abgibt und auch zum Download bereitstellt) als auch der Kanton Solothurn (der seine gesamte Verwaltung damit ausstattet) ausserhalb der Legalität bewegen. Im benachbarten Italien siehe z.B. das Projekt "Free Upgrade Southtyrol's Schools (FUSS)" als Beispiel.

Da Ihre Boschüre sich an die Schulen richtet, ist der Fehler besonders bedauerlich. Es ist nämlich für unsere Gesellschaft von besonderer Bedeutung, dass sich die Schüler so früh als möglich mit Freien/Open-Source Alternativen zu proprietären Programmen vertraut machen können: so z.B., was ihre zukünftige Stellung im Arbeitsmarkt betrifft, dass sie sich mit der Büro-Software OpenOffice auskennen, mit der viele Unternehmen das wesentlich kostspieligere und weniger sichere Microsoft Office ersetzen.

Darüber hinaus könnte das Heranführen der neuen Generationen an diese Alternativen dazu beitragen, Verwirrungen und Verschwendungen wie diejenige zu vermeiden, die unlängst im Zusammenhang mit der Beschaffung von Lizenzen über 42 Mio. Franken durch den Bund öffentlich wurden.

Darüber hinaus findet sich in der Broschüre kein Hinweis auf Werke, deren Freie Lizenzen bereits bestimmte Nutzungen erlauben, während andere vorbehalten sind (wie z.B. die Creative Commons Lizenz). In Anbetracht des hohen Verbreitungsgrades dieser Lizenzen in Online-Veröffentlichungen, die Schülern und Lehrern Materialien für den Unterricht zur Verfügung stellen und wo sie ihrerseits ihre Arbeiten veröffentlichen können, wäre es dringend angebracht, sie gerade darauf hinzuweisen.

Wir bitten sie daher, möglichst rasch die Fehler in Ihrer Broschüre bzgl. des Kopierens von Software zu korrigieren und einen neuen Abschnitt über Freie Lizenzen hinzuzufügen, sowie die betroffenen Organisationen (z.B. DECS und educa.ch) von den Korrekturen in Kenntnis zu setzen.

Hochachtungsvoll

Alesandro Rimoldi (Digitale Allmend)
??? (FSFE Schweiz)
Norbert Bollow (SIUG)
Markus Wernig (Wilhelm Tux)
François Bianco (swisslinux.org)"
Kommentare zu dieser Seite:
Betreff: Mein Name:

Valid HTML 4.01!
Valid CSS!