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Referendums-Anleitung Nach­rich­ten­dienst­ge­setz
Referendums-Anleitung BÜPF


NDG-Abstimmung vom 25.09.2016
06.09.2016 (aktualisiert) [Vorstand]

Am 25. September 2016 wird in der Schweiz über die Revision des Nachrichtendienstgesetzes (NDG) abgestimmt, gegen das ein breit abgestütztes Komitee das Referendum ergriffen hatte. Wilhelm Tux gehörte damals mit zu den Unterstützern, und auch heute meinen wir - mehr denn je -, dass dieses Gesetz in der vorgeschlagenen Form nicht nur unverhältnismässige Einschnitte in die Souveränität und Freiheit der Schweizer Bürger mit sich bringt, sondern darüber hinaus die Befugnisse des Nachrichtendienstes (NDB) in einer Art erweitert und der Kontrolle entzieht, die zum einen unzweckmässig und zum andern unvereinbar mit einer freiheitlich-demokratischen Grundordnung ist.

Die folgenden Punkte erscheinen uns besonders bedenklich: Bild: nachrichtendienstgesetz.ch
  • Verdachtsunabhängige Massenüberwachung
    Die im Gesetz vorgesehene Kabel- oder Funkaufklärung bedeutet nichts anderes, als dass sämtliche elektronische Kommunikation der gesamten Schweizer Bevölkerung mitgeschnitten und nach bestimmten Stichwörtern durchsucht wird. Alle Mails, alle SMS, alle Chat-Nachrichten, aber auch alle Google- und Wikipedia-Anfragen. Das heisst, der gesamte Inhalt wird mitgelesen. Das geht noch weit über das BÜPF hinaus, das vor allem Verbindungs- (Meta-) Daten auf Vorrat speichert.

  • Keine Ausnahmen für geschützte Berufsgruppen
    Ärzte, Journalisten, Priester, Parlamentarier ... die flächendeckende Massenüberwachung macht keinen Halt vor den Daten von Berufsgruppen, deren Kommunikation in der Rechtsordnung als besonders schützenswert anerkannt ist.

  • Staatlich genutzte kriminelle Software
    Das NDG erlaubt es dem Nachrichtendienst, sich in Computer und Smartphones zu hacken und dort Trojaner und andere Spitzelsoftware zu installieren. Die dazu verwendete Software wird bei ausländischen "Unternehmen" teuer eingekauft, die sich selbst oft weit ausserhalb der Legalität bewegen. Die meisten der zum Einsatz kommenden "Hacks" stammen dabei aus dem Untergrund, wo sie über dunkle Kanäle dem Meistbietenden verkauft werden. Der Nachrichtendienst vertraut also hier die Daten (und Computer) der eigenen Bevölkerung einer Software an, die von ausgewiesenen Kriminellen geschrieben wurde. Und die ist natürlich weder Open Source noch frei ... also kann der NDB gar nicht kontrollieren, was die Software wirklich macht.

  • Kontrollmöglichkeiten ausser Kraft
    Weder Parlament noch Gerichte haben Kontrolle über die Aktionen des NDB. Nur einige handverlesene Richter dürfen Stellung zu einigen besonders schwerwiegenden Eingriffen nehmen - dies jedoch nicht auf der Basis von Fakten, sondern gestützt einzig auf die Vermutungen und persönlichen Meinungen der NDB-Mitarbeiter, die ihnen vorgelegt werden.

  • Keine Information, keine Einsprachemöglichkeit
    Die Überwachung durch den NDB erfolgt ausserhalb aller Gerichtsbarkeit. Betroffene erfahren also nichts von einer gegen sie laufenden Überwachung und können keine Einsprache dagegen erheben. Welche Daten über sie gesammelt werden und warum, bleibt geheim. Eine originalgetreue Neuauflage des Fichen-Skandals, nur diesmal in Form eines Gesetzes!
Abstimmungsempfehlung Wilhelm Tux
Da das Referendum gegen das BÜPF nicht zustande gekommen ist, ist es jetzt umso wichtiger, dass das NDG in dieser Form nicht in Kraft tritt. Sonst haben wir en Bundesbehörden wirklich alle Mittel in die Hand gegeben, um eine umfassende, totale Kontrolle aller Bürger/-innen auszuüben.

Wilhelm Tux empfiehlt Ihnen, die Vorlage "Nachrichtendienstgesetz" abzulehnen und nein zu stimmen.
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