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Referendums-Anleitung Nach­rich­ten­dienst­ge­setz
Referendums-Anleitung BÜPF


Referendum Bundesgesetz betreffend die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs (BÜPF)
08.06.2016 (aktualisiert) [Vorstand]

Unterschreiben Sie das Referendum gegen das BÜPF! Hinweise samt Kurzanleitung finden Sie hier.

Wenn Sie in der Schweiz stimmberechtigt sind, können Sie das Referendum mit sehr wenig Aufwand unterschreiben und an das Komitee zurücksenden.

Nicht alle kennen das Vorgehen, deshalb finden Sie hier eine kleine Anleitung:

Kurzanleitung BÜPF-Referendum

1. Noch nicht 100 % überzeugt?
2. Referendumsbogen herunterladen und ausdrucken
von www.buepf.ch: Ausdrucken:
  • Sie können den Bogen auf einem gewöhnlichen Drucker auf normalem Papier ausdrucken (normales A4-Format, schwarz-weiss und einseitig genügt).
  • Der Bogen für 10 Unterschriften kann (aber muss nicht) doppelseitig ausgedruckt werden. Die Rückseite ist dann für den Versand bestimmt.
3. Referendumsbogen ausfüllen
Füllen Sie den Bogen aus wie auf der Abbildung (sinngemäss -- auf Bild klicken zum Vergrösseren): Referendumsbogen (Muster)
  1. Schreiben Sie Postleitzahl (PLZ), Wohnsitz-Gemeinde und Kanton in die vorgesehenen Felder.
  2. Schreiben Sie Ihren Vornamen/Namen, Geburtsdatum, Strasse mit Hausnummer sowie Ihre Unterschrift von Hand in die entsprechenden Felder.
  3. Die weiteren Zeilen können Sie durch andere Personen derselben Wohngemeinde ausfüllen und unterschreiben lassen (oder leer lassen).
  4. Selbstverständlich können Sie den Bogen auch mit nur einer ausgefüllten Zeile (1 Person) abschicken!

Wichtig:

  • Auf einem Bogen dürfen nur Stimmberechtigte derselben Gemeinde unterschreiben.
  • Jede Zeile mit Namen, Unterschrift usw. muss hand­ge­schrie­ben sein.
  • Adresse und Geburtsdatum müssen korrekt sein.
  • Ein Bogen muss nicht voll sein und kann auch nur die Angaben/Zeile einer einzigen Person enthalten.
  • Die Unterstützerlogos auf dem Formular haben für die Auswertung der Unterschriftenbögen keinerlei Bedeutung.
4. Ausgefüllten Bogen abschicken
Den/die ausgefüllten Bogen stecken Sie einfach in einen frankierten Briefumschlag und senden diesen an:

Referendum Stop BÜPF
Röschibachstr. 26
8037 Zürich


Hinweis: Ohne Briefumschlag können Sie den Bogen auch vorfrankiert versenden. (Nicht unbedingt empfohlen, da Porto plus Zusatzkosten der Post für offenen Versand zulasten des spendenfinanzierten Referendumskomitees gehen.)

Einsendefrist:
Bitte senden Sie den/die Unterschriftenbogen möglichst rasch zurück, jedoch bis spätestens Mitte Juni 2016. Die Referendumsfrist läuft am 07.07.2016 ab, inklusive Sortierung, Versand an die richtigen Gemeinden, Beglaubigung durch die Gemeinden und Rücksendung ans Komitee, anschliessend Einreichung bei der Bundeskanzlei.
Weitersagen!5. Weitersagen!
Fragen Sie doch bitte auch Ihre Nachbarn, Eltern, Bekannten usw. um eine Unterschrift!

Bie Bogen müssen aber wie schon erwähnt nicht voll sein.


Herzlichen Dank für Ihre Unterstützung!

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