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BÜPF-Referendum bekräftigt
24.02.2016 [Media@WT, BÜPF-Komitee]
Die Parteien, Organisationen und zivilgesellschaftlichen Bewegungen, welche die BÜPF-Revision kritisieren und bekämpfen, sind am 23. Februar 2016 in Olten zusammengekommen, um vor Beginn der Frühlingssession die aktuelle Situation zu besprechen und das weitere Vorgehen zu koordinieren.
Parlament wird zustimmen - Referendum ist sicher
Es ist davon auszugehen, dass die Vorlage angesichts relativ unbedeutender Differenzen in dieser Session zu Ende beraten wird und am 18. März 2016 die Schlussabstimmung erfolgt. Die Referendumsfrist wird daher voraussichtlich März bis Juni 2016 laufen.
Alle Anwesenden waren sich einig, dass die von Anfang an verunglückte Vorlage in der parlamentarischen Beratung nur unwesentlich nachgebessert wurde, so dass ein Referendum unausweichlich ist. Die notwendigen logistischen Absprachen wurden nun getroffen. Konkrete Zusagen für zu sammelnde Unterschriften und von Finanzmitteln für die Sammlung liegen bereits vor, so dass die Organisationen zuversichtlich sind, die notwendige Zahl von 50'000 Unterschriften zu erreichen.
Die Websites, insbesondere stopbuepf.ch und buepf.ch werden aktualisiert und für das Referendum zur Verfügung stehen.
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Gründe gegen das BÜPF bleiben bestehen
Unverändert sind die wichtigsten Gründe, welche gegen das BÜPF sprechen:
- Massive Ausweitung: Der Deliktskatalog und der Geltungsbereich werden stark erweitert, selbst Privatpersonen und Vereine oder etwa Hotel- und Gastronomie müssen neu Zugang zu ihrem WLAN, Mailserver usw. gewähren.
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Unverhältnismässig ist die präventive und anlasslose Vorratsdatenspeicherung (VDS) der Daten sämtlicher Einwohnerinnen und Einwohner des Landes. Dies insbesondere, nachdem in letzter Zeit der EuGH und andere höchste richterliche Instanzen in Europa auf die Rechtswidrigkeit aufmerksam gemacht haben.
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Unternehmer- und wirtschaftsfeindlich ist nebst der VDS die Bestimmung, wonach ICT-Geschäftsgeheimnisse nicht nur im Nachhinein, sondern sogar bis zu einem halben Jahr im Voraus (!) an die Behörden mitgeteilt werden müssen. Dass die bürgerlich dominierten Räte solchen Regeln zustimmen ist einigermassen erstaunlich.
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Gefährlich ist das Eindringen in fremde Computer, um Staatstrojaner zu installieren. Dies beeinträchtigt die Sicherheit des Systems und stellt die Integrität der Beweise infrage. Dazu wird Software von Kriminellen und von Diebstählen eingesetzt, im Fall Kanton Zürich bekanntlich aus Italien. Diese kann nicht nur den Zielcomputer, sondern ebenso die Staatsanwaltschaft ausspionieren. Es gibt keine technische Möglichkeit analog einer Hausdurchsuchung, bei der notabene der Besitzer anwesend sein muss, ohne unbemerkte Zerstörung einzudringen. Das Durchsuchen beliebiger intimer Angelegenheiten oder gar das Einfügen gefälschter "Beweise" kann nicht verhindert werden. Was möglich ist, wird irgendwann mal gemacht, so lehrt uns die Geschichte.
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Masslos ist der Einsatz von Spionagesoftware zudem - anders als gerne behauptet - bereits bei relativ geringen Delikten wie Diebstahl. Übrigens ist auch ohne kriminelle Software (Staatstrojaner usw.) möglich, verschlüsselte Kommunikation abzuhören: Anbieter von Kommunikationsdiensten arbeiten auf Gerichtsbeschluss mit den Behörden zusammen.
Auffällig ist in diesem Zusammenhang ein gewisser Widerspruch der Befürworter der Vorratsdatenspeicherung (VDS), die ja gerade sämtliche strukturierten Hauptdaten, die sogenannten Metadaten, speichert (mit der BÜPF-Revision übrigens in weit grösserem Ausmass als bisher, bspw. zusätzliche Bewegungsdaten): Die Begründung lautet etwa, dass damit das ganze Umfeld und sämtliche Kommunikation dargestellt werden könne. Dies sei unabdingbar und genüge, d. h. unstrukturierte Inhalte seien wenig nützlich. Dennoch soll aber Spionagesoftware unerlässlich sein, die überproportional grosse Zusatzrisiken bringt.
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Wenig wirkungsvoll und nochmals wirtschaftsfeindlich ist das neue BÜPF, da es naturgemäss nur inländische Anbieter erfassen kann. Diese werden vom BÜPF auch sonst durch zahlreiche kostspielige und ressourcenbeanspruchende Pflichten belastet.
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25.02.2016 kleine sprachliche Formulierungen angepasst
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